Service für Stockwerkeigentümer

Persönliche Lebensereignisse:

Um einen reibungslosen Ablauf im Zusammenhang mit Ihrem Eigentumsverhältnis sicherzustellen, bitten wir Sie, uns persönliche Lebensereignisse wie Zivilstandesänderungen, die Geburt eines Kindes oder den Hinschied eines Familienmitglieds mitzuteilen.
Sie erleichtern Ihnen und uns den administrativen Aufwand. 

Anträge für die Eigentümerversammlung

Der Antrag stellt das einfachste und wirkungsvollste Instrument dar, um persönliche Anliegen oder Wünsche gegenüber der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer*innen einzubringen.

Als Stockwerkeigentümer*in haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge jeweils zur jährlichen Eigentümerversammlung einzureichen. Diese werden von der Verwaltung traktandiert und im Rahmen der Versammlung entweder als Diskussionsgeschäft oder Beschlussgeschäft behandelt:

  • Diskussionsgeschäft: Das Anliegen wird in der Versammlung besprochen, ohne dass ein verbindlicher Entscheid gefällt wird. Es dient dem Austausch und der Meinungsbildung.
  • Beschlussgeschäft: Das Anliegen wird zur Abstimmung gebracht. Die Eigentümerversammlung trifft einen rechtsverbindlichen Entscheid.

Viele Eigentümer reichen ihre Anträge erst kurzfristig oder nach Versand der Einladung zur Eigentümerversammlung ein. Dies verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand in der Verwaltung und erschwert eine sorgfältige Vorbereitung. Mit diesem Formular möchten wir Ihnen einen benutzerfreundlichen Service bieten, um Ihre Anträge frühzeitig und effizient einzureichen.

Bitte beachten Sie: Zusätzliche Unterlagen wie Offerten, Bilder oder weiterführende Dokumente senden Sie bitte separat per E-Mail direkt an die Verwaltung.

Voraussetzungen für die Traktandierung eines Antrags:

  • Schriftliche Einreichung: Der Antrag muss schriftlich und klar formuliert bei der Verwaltung eingereicht werden. Es muss ersichtlich sein, worüber die Versammlung entscheiden soll und welche Kosten ggf. entstehen.
  • Fristgerechte Zustellung: Die Einreichung muss innerhalb der im Nutzungs- oder Verwaltungsreglement festgelegten Fristen erfolgen. Eine verspätete Einreichung kann zur Ablehnung oder Nichtbehandlung führen.
  • Vollständigkeit: Falls relevant, sollten zusätzliche Unterlagen wie Offerten, Pläne oder Bilder beigelegt oder separat per E-Mail übermittelt werden.
  • Verständlichkeit: Der Antrag sollte für alle Eigentümer*innen nachvollziehbar sein, um Missverständnisse bei der Versammlung zu vermeiden.
  • Reglementarische Grundlage: Das Reglement kann festlegen, wer Anträge stellen darf und wie diese behandelt werden. Bei Fragen hilft Ihnen die Verwaltung gerne weiter.
  • Rechtzeitige Prüfung durch die Verwaltung: Eine frühzeitige Einreichung ermöglicht der Verwaltung, Rückfragen zu klären, Offerten zu prüfen und die Traktandenliste sorgfältig vorzubereiten.

Nach oben scrollen