Eigentümerwechsel
Sie haben Ihre Stockwerkeinheit verkauft, was ist jetzt zu tun?
Wir bitten Sie, uns möglichst zeitnah das Datum der Eigentumsübertragung sowie die Kontaktdaten der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers mitzuteilen.
Damit erleichtern Sie beiden Seiten die Zusammenarbeit und ermöglichen eine korrekte Abrechnung per Stichtag. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass der neue Eigentümer frühzeitig über die Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie alle wichtigen Informationen und Dokumente in Kenntnis gesetzt wird.
Wichtige Hinweise zur Abrechnung und Versammlung:
Bitte beachten Sie, dass im Stockwerkeigentum keine unterjährige Abrechnung erfolgt.
Die Abrechnung wird im Rahmen der ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung präsentiert und dort genehmigt. Erst danach erfolgt die Auszahlung eines allfälligen Guthabens oder die Einforderung einer offenen Schuld.
Falls Sie möchten, dürfen Sie an der Stockwerkeigentümerversammlung bis zum Traktandum „Rechnung“ noch teilnehmen.
Das Stimmrecht liegt jedoch beim neuen Eigentümer, da dieser zum Zeitpunkt der Versammlung als aktueller Eigentümer gilt.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen.
