Zivilstandesänderungen
Wichtiger Hinweis zur Änderung von Eigentumsverhältnissen:
Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Eigentumsverhältnis zwingend der Verwaltung gemeldet werden müssen.
Eine Anpassung kann ausschliesslich durch Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges erfolgen.
Wir danken Ihnen für Ihre fristgerechte Mitteilung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Heirat
Sie haben kürzlich geheiratet? Herzliche Gratulation – wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre gemeinsame Zukunft.
Damit wir Ihr Eigentumsverhältnis (im Bewirtschaftungs-System) an die neuen Gegebenheiten anpassen können, bitten wir Sie, uns folgende Informationen mitzuteilen:
- Das Datum Ihrer Eheschliessung
- Ihren allfälligen neuen Familiennamen
- Die vollständigen Personalien Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin
Bitte senden Sie uns diese Angaben per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
Falls sich Ihre E-Mail-Adresse oder andere Kontaktdaten geändert haben, teilen Sie uns dies ebenfalls mit, damit wir Ihre Daten aktuell halten können.
Scheidung
Sie wurden kürzlich geschieden?
Damit wir Ihr Eigentumsverhältnis (im Bewirtschaftungs-System) den neuen Gegebenheiten anpassen können, bitten wir Sie, uns folgende Informationen zukommen zu lassen:
- Das Datum der rechtskräftigen Scheidung
- Ihren neuen Familiennamen (falls zutreffend)
- Eine Kopie des Scheidungsurteils als amtlichen Nachweis
Bitte senden Sie uns diese Angaben per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
Falls sich Ihre E-Mail-Adresse oder andere Kontaktdaten geändert haben, teilen Sie uns dies ebenfalls mit, damit wir Ihre Daten aktuell halten können.
