Geburt / Hinschied
Geburt:
Zum Nachwuchs gratulieren wir herzlich! Um die Mieterunterlagen korrekt nachzuführen, bitten wir Sie, uns den vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum Ihres Kindes per E-Mail oder auf dem Postweg mitzuteilen. Falls Sie neue Namensschilder bestellen möchten, verwende Sie hierfür unser Formular.
Hinschied: Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Zunächst möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid aussprechen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Der Verlust eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern erfordert leider auch einige administrative Schritte – insbesondere im Zusammenhang mit bestehenden Mietverhältnissen.
Was passiert mit dem Mietverhältnis?
Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod der Mietpartei.
Gemäss Gesetz geht der Mietvertrag auf die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet: Die Erb*innen müssen aktiv kündigen, sofern der Vertrag nicht übernommen werden soll.
Kündigungsmöglichkeiten im Todesfall:
Gemäss Art. 266i OR besteht im Todesfall eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit:
- Wohnungen: Kündigungsfrist von 3 Monaten
- Geschäftsräume: Kündigungsfrist von 6 Monaten
- Kündigung erfolgt auf den nächsten gesetzlichen Termin (ortsüblich)
Im Kanton Zürich gelten folgende gesetzliche (ortsübliche) Termine:
- März
- Juni
- September
Vertraglich vereinbarte Fristen:
Falls im Mietvertrag abweichende (bessergestellte) Kündigungsfristen oder zusätzliche Termine vereinbart wurden (z. B. „3 Monate auf jedes Monatsende“), gelten die Kündigungsfristen gem. Mietvertrag.
Kündigung durch die Erbengemeinschaft
Grundsätzlich müssen alle Erb*innen gemeinsam kündigen.
In der Praxis kann jedoch auch ein einzelner Erbe kündigen, gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 419 ff. OR).
Nachmieter vorschlagen
Alternativ besteht die Möglichkeit, dem Vermieter einen geeigneten Nachmieter vorzuschlagen.
In diesem Fall kann das Mietverhältnis auch ausserhalb der regulären Fristen beendet werden.
Was jetzt wichtig ist:
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über den Todesfall.
Eine zeitnahe Mitteilung erleichtert die Koordination und schafft Klarheit – insbesondere, wenn ein überlebender Ehegatte oder andere Familienmitglieder weiterhin in der Wohnung verbleiben möchten.
