Kündigung Mietvertrag

Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Mietverhältnis zu kündigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – sei es für konkrete Fragen oder erste Vorabklärungen, etwa im Hinblick auf einen geplanten Auslandaufenthalt oder eine berufliche Veränderung.

Wichtig zu wissen: Eine Kontaktaufnahme hat keinerlei negative Auswirkungen auf Ihr bestehendes Mietverhältnis. Wir beraten Sie transparent und lösungsorientiert.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie vor einer Kündigung kennen sollten:

Damit eine Kündigung des Mietvertrages rechtsgültig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kündigung muss schriftlich und optimalerweise per Einschreiben erfolgen. Falls die Kündigung eilt, kann diese auch persönlich der Verwaltung überbracht und bestätigt werden.
  • Beachten Sie Ihre im Vertrag vereinbarten Kündigungstermine und -fristen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
  • Die Kündigung muss durch alle im Vertrag aufgeführten Personen schriftlich unterzeichnet werden. Bei Ehepartner auch, falls einer der beiden Personen nicht im Mietvertrag aufgeführt ist (Stichwort: Familienwohnung).

Eine ausserterminliche Kündigung ist grundsätzlich möglich, wenn ein solventer und gleichwertiger Nachmieter vorgeschlagen wird, der bereit ist, den Mietvertrag zu den bestehenden Konditionen zu übernehmen.

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